Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Artikel: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Als DB Vertrieb GmbH übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als DB Vertrieb GmbH nach.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.

Das Beschwerdeverfahren ist über deutschebahn.com/lksg erreichbar. Weitere Informationen finden sich auch in unserer Verfahrensordnung.

In unserer Grundsatzerklärung bekennen wir uns als DB Vertrieb GmbH zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und beschreiben die Verfahren, mit denen wir unsere Sorgfaltspflicht nach dem LkSG umsetzen. Darüber hinaus gehen wir auf die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen ein, die wir aufgrund unserer Risikoanalyse als prioritär identifiziert haben. Zudem legen wir die Erwartungen fest, die wir an uns selbst sowie an unsere Zulieferer und sonstige Geschäftspartner:innen stellen, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.

Links:
Beschwerdeverfahren
Grundsatzerklärung DB Vertrieb GmbH (PDF, 362,5 KB)
Mehr Infos zur Grundsatzerklärung der Deutschen Bahn